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Datenschutzbelehrung
1. Erhebung und Verarbeitung von http-Protokolldaten
Bei Besuch unserer Website und bei jedem Abruf einer Datei sammelt mein Webserver über diese Vorgänge Protokollinformationen (z.B. Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Abrufs). Dies sind keine personenbezogenen Daten. Es ist mir also nicht möglich, die erfassten Daten einer bestimmten natürlichen Person zuzuordnen. Sämtliche dieser Angaben werden von mir ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Eine Verknüpfung dieser Daten mit anderen Daten erfolgt durch uns nicht.
2. Verwendung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie dem Betreiber mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung/Marktforschung sowie zur Gestaltung der Dienste nur, wenn Sie ausdrücklich hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung. Eine Angabe der Verarbeitungszwecke erfolgt an den entsprechenden Stellen der Websites und unterliegt keiner nachträglichen Änderung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn der Betreiber hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
I. Auftragsproduktionen
1. Kostenvoranschläge werden nach Arbeitsvolumen errechnet und von der Fotografin unverbindlich erstellt.
2. Die Fotografin ist berechtigt Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Das Bild- und Videomaterial wird nach der Produktion durch die Fotografin gesichtet, ausgewählt, bearbeitet und dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Rohes Bildmaterial wird nicht freigegeben.
4. Wurden der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Bild- und Videomaterials keine schriftlichen Reklamationen zugestellt, gelten die Aufnahmen als abgenommen.
5. Bei Absage eines geplanten Fotoshootings durch den Auftraggeber ist die Fotografin berechtigt ein Ausfallhonorar abhängig vom Zeitpunkt der Absage zu berechnen. Bei einer Absage von 1 Woche bis 24 Std. vor Auftragsbeginn werden 50% des Grundhonorars berechnet. Bei einer Absage weniger als 24 Std. vor Auftragsbeginn 100%. Die zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachten, nicht stornierbaren Leistungen jeglicher Art, (Reisekosten, Subunternehmer, etc) können zu 100 % von der Fotografin in Rechnung gestellt werden.
II. Bild,- und Videomaterial
1. Die AGB gelten für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Videomaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim gelieferten Bild- und Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
4. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
6. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
7. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
8. Das überlassene Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
9. Sollte der Kunde das Bild- und Videomaterial auf Sozialen Netzwerken veröffentlichen, verpflichtet er sich die Fotografin als solche zu markieren.
10. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt bei der Veröffentlichung der Bilder auf öffentlichen, sozialen Plattformen Foto-Composing, Montage oder Filter zu benutzen, oder etwaige Bild -, und Videoverfremdungen durchzuführen.
11. Digitales Bild- und Videomaterial wird bei der Fotografin ein Jahr lang nach dem Fototermin auf einer externen Festplatte gelagert und dann gelöscht. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand oder eine erneute Lieferung der Daten.
III. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung und Bearbeitung der Lichtbilder und Layouts wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Es gilt das vereinbarte Honorar zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
4. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
5. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig.
6. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.